Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinien, die einen standardisierten, EU-weiten Schutz für Hinweisgebende bieten sollen. Hinweisgebende bezeichnen natürliche Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis über rechtliche Verstöße genommen haben und diese an interne oder externe Stellen weiterleiten.
Durch das HinSchG wird sowohl ein interner als auch ein externer Meldekanal in betroffenen Unternehmen verpflichtend eingerichtet. Mitarbeitende können sich darüber entweder an interne Stellen, wie Compliance-Abteilungen, oder die jeweils zuständige externe Meldestelle wenden.
Die EQS Group hat sich auf die Bereitstellung von Cloud-Lösungen zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen spezialisiert. Die Plattform EQS Compliance Cockpit fungiert als zentrales Tool zur Kommunikation von Unternehmen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Funktionen sich durch einzelne Module ideal auf Unternehmen und deren rechtliche Anforderungen individualisieren lassen.
Je nach Größe und Struktur nutzen Unternehmen den Service dazu, Pflichtmitteilungen zu veröffentlichen, IR-Kommunikation zu managen und Nachrichten zu publizieren. So kann EQS bereits eine Vielzahl der Unternehmen, die von den neuen Richtlinien betroffen sind, zu seinen Kunden zählen.
Durch die Verabschiedung des HinSchG haben sich auf dem Markt von Meldesystemen deutliche Wachstumsimpulse ergeben. EQS kann seinen Kunden vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben eine rasche Umsetzung und Erfüllung sämtlicher Regularien garantieren. Besonders einfach ist die Implementierung für Bestandskunden durch die Buchung eines zusätzlichen Moduls auf der Plattform EQS Compliance Cockpit. Angesichts der Kunden, die bereits EQS-Systeme nutzen, des anhaltenden Trends steigender Regularien und der geplanten Ausweitung des HinSchG zum Ende des Jahres auf kleinere Unternehmen, ergibt sich für EQS großes Potenzial zum Wachstum.