Chance durch neues Hinweisgeber-schutzgesetz

Ab dem 2. Juli müssen alle deutschen Unternehmen einer bestimmten Größe neuen gesetzlichen Regularien gerecht werden. Eine Entwicklung, für die die EQS Group bestens vorbereitet ist.
Nachdem sich der Vermittlungsausschuss für das neue Hinweisgeberschutzgesetz am 10. Mai auf einen Kompromiss einigen konnte, ging es Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Tag, dem 11. Mai, wurde das Gesetz vom Bundestag und wiederum einen Tag darauf, am 12. Mai, vom Bundesrat verabschiedet. Nun tritt das Gesetz am 2. Juli für alle deutschen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden in Kraft. Welche Richtlinien müssen diese bis dahin erfüllen?

Spezialisierte Compliance-Lösung für Unternehmen

Die EQS Group hat sich auf die Bereitstellung von Cloud-Lösungen zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen spezialisiert. Die Plattform EQS Compliance Cockpit fungiert als zentrales Tool zur Kommunikation von Unternehmen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Funktionen sich durch einzelne Module ideal auf Unternehmen und deren rechtliche Anforderungen individualisieren lassen.

Je nach Größe und Struktur nutzen Unternehmen den Service dazu, Pflichtmitteilungen zu veröffentlichen, IR-Kommunikation zu managen und Nachrichten zu publizieren. So kann EQS bereits eine Vielzahl der Unternehmen, die von den neuen Richtlinien betroffen sind, zu seinen Kunden zählen.

Durch die Verabschiedung des HinSchG haben sich auf dem Markt von Meldesystemen deutliche Wachstumsimpulse ergeben. EQS kann seinen Kunden vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben eine rasche Umsetzung und Erfüllung sämtlicher Regularien garantieren. Besonders einfach ist die Implementierung für Bestandskunden durch die Buchung eines zusätzlichen Moduls auf der Plattform EQS Compliance Cockpit. Angesichts der Kunden, die bereits EQS-Systeme nutzen, des anhaltenden Trends steigender Regularien und der geplanten Ausweitung des HinSchG zum Ende des Jahres auf kleinere Unternehmen, ergibt sich für EQS großes Potenzial zum Wachstum.