Selbst in Zeiten der Digitalisierung ist ein erheblicher Teil der Verwaltungsarbeit in vielen deutschen Krankenhäusern noch mit einem großen analogen Arbeitsaufwand verbunden. Die Folgen sind Verzögerungen und hohe Kosten. Damit der Gesundheitssektor endlich das volle Potenzial der digitalen Infrastruktur nutzen kann, gibt es seit 2020 das sogenannte “Krankenhauszukunftsgesetz” (KHZG).
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland mittels des sogenannten “Dualen Finanzierungssystems”. Nach diesem werden die Betriebskosten von den Beiträgen und Zahlungen von Kassenpatienten und Selbstzahlern übernommen. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt allerdings auf Länderebene. Genau an dieser Stelle greift das Krankenhauszukunftsgesetz.
70 % der Kosten sollen laut dem Beschluss von einer Fördersumme beglichen werden. Um die digitalen Ausbaumaßnahmen der Kliniken zu finanzieren, hat der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings gilt die Voraussetzung, dass diese mindestens 15 % IT-Sicherheit enthalten müssen.
Die Umsetzung der geplanten Vorhaben kann bis 2023 angesetzt werden, danach werden die überschüssigen Fördermittel zurückgefordert. Ab dem Jahr 2025 sind sogar Sanktionen möglich, wenn über das KHZG geförderte Dienste nicht angeboten werden.
Die NEXUS AG hat sich auf die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Softwarelösungen im Healthcare-Sektor spezialisiert. Ihre Produkte decken dabei so gut wie jede Schnittstelle ab: von einem automatischen Management der Behandlungen, über Pflege- und OP-Planung, bis hin zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Deshalb ist aufgrund des KHZG zu erwarten, dass die Lösungen der NEXUS AG weiterhin in einem hohen Maß nachgefragt werden.