Gesetzliche Investition in Kranken­häusern

Bis zum Ende dieses Jahres haben Krankenhäuser noch die Möglichkeit, zukunftssichere Investitionen zu tätigen. Tun sie dies nicht, könnte es allerdings teuer werden.
Hohe Anforderungen an Krankenhäuser
Ein neuer Patient wird in die Notaufnahme eingeliefert. Die zuständigen Ärzte wissen dank des Verwaltungssystems bereits bescheid. Automatisch wurde aufgrund der akuten Gefahr, in der sich der Patient befindet, ein Platz im Operationssaal reserviert. Unverzüglich erhalten die Unfallchirurgen Einsicht in die Krankenakte und bereiten sich auf eine rasche Operation vor. Noch bevor der Patient aus dem Krankenwagen geladen wird, liegen alle relevanten Dokumente vor und die Behandlung kann sofort beginnen. Ein Szenario, von welchem viele Kliniken leider noch weit entfernt sind.

Verpflichtende Investition

70 % der Kosten sollen laut dem Beschluss von einer Fördersumme beglichen werden. Um die digitalen Ausbaumaßnahmen der Kliniken zu finanzieren, hat der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings gilt die Voraussetzung, dass diese mindestens 15 % IT-Sicherheit enthalten müssen.

Die Umsetzung der geplanten Vorhaben kann bis 2023 angesetzt werden, danach werden die überschüssigen Fördermittel zurückgefordert. Ab dem Jahr 2025 sind sogar Sanktionen möglich, wenn über das KHZG geförderte Dienste nicht angeboten werden.

Die NEXUS AG hat sich auf die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Softwarelösungen im Healthcare-Sektor spezialisiert. Ihre Produkte decken dabei so gut wie jede Schnittstelle ab: von einem automatischen Management der Behandlungen, über Pflege- und OP-Planung, bis hin zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Deshalb ist aufgrund des KHZG zu erwarten, dass die Lösungen der NEXUS AG weiterhin in einem hohen Maß nachgefragt werden.