Beschlossen wurde das Gesetz aufgrund der „geringen Substituierbarkeit von Gas durch andere Energieträger“, so teilte das BMWK mit. Folglich ist es essenziell, Gas aus anderen Quellen zu beschaffen. Momentan erreicht uns dieses fast ausschließlich über den Landweg mittels Pipelines. Eine Alternative stellt der Transport über den Seeweg dar.
Um Erdgas effizient transportieren zu können, ist es notwendig, es nach zu verdichten. Unter hohem Druck und niedrigen Temperaturen wird hierfür das Gas verflüssigt. In dieser Form besitzt es eine bis zu dreimal so hohe Energiedichte oder anders ausgedrückt: Für dieselbe Menge an gelagertem Energieträger wird nur ein Drittel des Platzes zur Lagerung benötigt. So komprimiert, kann es in Transportschiffen verladen und um den Globus transportiert werden.
Der Zwischenschritt der Verflüssigung ist somit gewissermaßen essenziell für den Transport von Gas ohne eine fest installierte Pipeline. Wir stehen nur vor einem Problem: Bisher ist keiner der über 60 Handelshäfen Deutschlands in der Lage, das verflüssigte Gas aus den Transportschiffen zu pumpen. Durch das LNG-Beschleunigungsgesetz wird sich dies nun ändern.
Das Gesetz vereinfacht die Zulassung und den Bau sowie den Betrieb von LNG-Terminals maßgeblich. Der Schritt zeigt bereits erste Wirkung: Das erste LNG-Terminal Deutschlands wurde genehmigt und wird in Brunsbüttel nahe Hamburg entstehen. Bereits Ende nächsten Jahres soll es über dieses möglich sein, das Gasnetz zu speisen.
Beauftragt mit der Realisierung des Bauvorhabens wurde unter anderem die FRIEDRICH VORWERK Group. Als Spezialist für Turnkey-Lösungen im Bereich des komplexen Pipelinebaus ist das Unternehmen sowohl für die 3 km lange Anschlussleitung verantwortlich, über welche das Gas entladen und in Tanks gepumpt wird, als auch für den Bau einer 55 km langen Transportleitung, über welche das gespeicherte Gas dem Verteilungs-Netz zugeführt wird. Zwei weitere Terminals sind bereits geplant.