Die SPK gehört damit seit diesem Jahr zu einer Gruppe von über 200 anderen staatlichen Institutionen und Behörden, welche von einer digitalen Verwaltung aller relevanten Dokumente durch die „E-Akte Bund“ profitiert. Durch die progressive Implementierung realisiert der Bund das E-Government-Gesetz, mit welchem er sich zu einer Förderung der elektronischen Verwaltung verpflichtet.
Elektronische Aktenführung gestaltet die Zusammenarbeit, sowohl intern, als auch übergreifend, effizienter. Durch den im Kern liegenden, digitalen Aktenschrank werden zum einen Prozesse zur Informationssuche und zum Informationsaustausch beschleunigt, zum anderen wird die Datenübermittlung dank integrierter Sicherheitsprotokolle stärker geschützt, als bei einer Übertragung via Mail.
Grundlage für das System „E-Akte Bund“ ist die Softwarelösung eGov-Suite der Fabasoft AG. Diese hat sich bereits in zahlreichen europäischen Ländern bewährt und ist das führende Produkt für elektronische Verwaltungsarbeit im deutschsprachigen Raum. Es bietet den Vorteil, dass es sich flexibel und individuell in bereits existierende Systeme integrieren lässt.
Zudem erfüllt die Software die Anforderung der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) Konformität, welche eine umfassende Barrierefreiheit in der Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik fordert. Diese Zugänglichkeit trägt außerdem zur Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei.
Plan ist es, die „E-Akte Bund“ zum zentralen Werkzeug der Aktenverwaltung aller Behörden zu implementieren. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet das Informationstechnikzentrum Bund eng mit Fabasoft an der Weiterentwicklung der „E-Akte Bund“ zusammen. Viermal im Jahr erscheint eine neue Version, die das sich erweiternde Anforderungsspektrum deutscher Behörden realisiert.